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Behmenburg & Rau Kev Visual - Lupe

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden der Behmenburg & Rau –
Agentur für Marketing GmbH

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1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen der Behmenburg & Rau – Agentur für Marketing GmbH – nachfolgend BEHMENBURG & RAU genannt – mit deren Firmenkunden – nachfolgend Kunde(n) genannt – unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen. Art und Umfang der Leistungen werden jeweils durch gesonderte Verträge vereinbart. Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Behmenburg & Rau vor. Dennoch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl ergänzend, auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Ausschließlichkeit

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn Behmenburg & Rau ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein , haben Sie BEHMENBURG & RAU sofort schriftlich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

3. Vertragsschluss und Schriftform

Angebote von BEHMENBURG & RAU sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrages durch BEHMENBURG & RAU kommt ein Vertrag zustande. Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. BEHMENBURG & RAU ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, BEHMENBURG & RAU sofort über von Ihm erkennbare Mängel oder Störungen im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von BEHMENBURG & RAU einschließlich der näheren Umstände Ihres Auftretens zu unterrichten. Ergibt die Analyse, dass ein Mangel oder eine Störung nicht von BEHMENBURG & RAU zu vertreten ist, sondern durch den Kunden verursacht wurde, trägt der Kunde die Kosten der Beseitigung. BEHMENBURG & RAU haftet nicht für Schäden, die durch Feuer, Wasser, Explosion, Demonstrationen, Gewaltanschläge, Unwetter sowie andere Formen wie höhere Gewalt oder durch Diebstahl, Einbruch, Versagen von Versorgungsanlagen (wie Strom, Gas, Wasser) und ähnliche Ursachen eintreten.

5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges und materielles Eigentum der Firma BEHMENBURG & RAU. Das materielle Eigentum geht nach Zahlung der Rechnung in Besitz des Kunden über. Das geistige Eigentum bleibt, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, im Besitz der Firma BEHMENBURG & RAU. Einzige Ausnahme ist der in der Rechnung ausdrücklich aufgeführte Verkauf des geistigen Eigentums von Text, Grafik oder Quellcode.

6. Vergütung

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht mit der Bereitstellung der Leistung durch BEHMENBURG & RAU und kann ab diesem Zeitpunkt von BEHMENBURG & RAU in Rechnung gestellt werden. BEHMENBURG & RAU kann bei Aufträgen von mehr als 2.500,- EUR bis zu 50% Vorkasse oder die Bezahlung in Etappen (Vergütung erbrachter Teilleistungen) verlangen. Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich MwSt. in Höhe des jeweils gültigen Satzes.

7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen von BEHMENBURG & RAU 10 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Vorkassezahlungen sind sofort fällig. Die Zahlung ist ohne Abzug, Herabsetzung oder Aufrechnung jeglicher Art vollständig auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Firma BEHMENBURG & RAU zu leisten, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Zahlungseingang ist die Gutschrift des Betrages auf diesem Konto. Bezahlt der Kunde zum Fälligkeitstermin nicht, so kann BEHMENBURG & RAU Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnen. Diese sind täglich zur Zahlung fällig. Des Weiteren kann BEHMENBURG & RAU jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so ist BEHMENBURG & RAU berechtigt, Verzugszinsen sowie entstandene Mahnungskosten dem Kunden zu berechnen. Diese sind täglich zur Zahlung fällig.
8. Lieferung und Termine

Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind.

9. Gewährleistung

BEHMENBURG & RAU gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Produkte mit den in der Leistungsbeschreibung benannten Eigenschaften. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Erbringung der betroffenen ursprünglichen Leistung. BEHMENBURG & RAU verpflichtet sich, die vom Kunden nach Punkt 4 mitgeteilten Störungen und Mängel dieser Lieferung oder Leistung unverzüglich und unentgeltlich nachzubessern, wenn diese erheblich sind. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma BEHMENBURG & RAU eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt BEHMENBURG & RAU mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. BEHMENBURG & RAU ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. BEHMENBURG & RAU kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen BEHMENBURG & RAU zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. BEHMENBURG & RAU ist berechtigt, falls eine Mängelbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.

10. Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen

BEHMENBURG & RAU haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlicher Vertreter und beauftragter Mitarbeiter. Ansonsten ist eine Haftung von BEHMENBURG & RAU über die Gewährleistungsansprüche nach Punkt 9. hinaus, insbesondere ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma BEHMENBURG & RAU aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt. BEHMENBURG & RAU haftet, insbesondere für entgangenen Gewinn, nur in Höhe des Auftragswerts.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

12. Rechte bei Nutzungsbeendigung

Rückgabe von Materialien
Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die wir unseren Kunden zur Nutzung überlassen haben, insbesondere gemietete oder geleaste Hardware, an uns zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten von unseren Kunden zu übernehmen sind.
Software
Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die der Firma gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und im übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden zu löschen und das Löschungsprotokoll uns zu überlassen.
Dokumentationen
Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören – einschließlich von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen – sind im Original nebst aller Abschriften zurückzugeben.
Bestätigung vollständiger Rückgabe
Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung, dass alle Rückgabeverpflichtungen vollständig und vertragsentsprechend erfüllt worden sind.

13. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Tübingen. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Adresse.
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Tübingen, BEHMENBURG & RAU ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand ihres Partners geltend zu machen. Ist der Vertragspartner der Firma kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Von die­sem Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen nicht.

Stand: März 2010

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